Allgemeine Geschäftsbedingungen Kostümverleih Sommer
- Der Kostümverleih stellt die oben aufgeführten Gegenstände zur Benutzung gegen Miete für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Die Gegenstände bleiben Eigentum
des Vermieters und dürfen nicht an Dritte untervermietet, verliehen oder übereignet werden.
- Der Mieter hat sich vor der Übernahme überzeugt, dass die Gegenstände im einwandfreiem Zustand sind. Der Mieter übernimmt die Gegenstände wie besehen. Jegliche
Haftung des Kostümverleihs, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen.
- Die Mietdauer beträgt bis zu 7 Tage und berechnet sich ab dem Tag der Abholung/Versendung und endet mit der Rückgabe der Gegenstände. Verlängerungen werden pro
Woche mit 50% des vereinbarten Mietpreises berechnet; in Ausnahmen kann auch ein Tagespreis vereinbart werden. Bei verspäteter Rückgabe ist für jeden Tag der Fristüberschreitung eine Tagesmiete
zu zahlen, die sich nach der oben vereinbarten Miete berechnet.
- Der Mieter verpflichtet sich, mit den gemieteten Gegenständen sorgfältig umzugehen. Er verpflichtet sich, die Gegenstände in ordnungsgemäßen Zustand- vollständig,
jedoch nicht gewaschen und nicht gereinigt- zum vereinbarten Termin zurückgeben.
- Der Mieter haftet für Beschädigung oder Verlust der Gegenstände während der Mietdauer in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei
Verlust oder Zerstörung bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Die Beweislast dafür, dass eine bei Rückgabe der Mietsache festgestellte Beschädigung nicht während der Mietdauer entstanden
ist, trägt der Mieter.
- Die Miete ist im Voraus zu bezahlen. Bei Stornierung des Mietvertrages bis zum 3. Werktag vor Mietbeginn, werden 50% der Miete als Stornogebühr in Rechnung
gestellt. Nach dem dritten Tag vor Mietbeginn wird die Gesamtmiete als Stornogebühr vereinbart. Stornierungen sind nur in Schriftform oder persönlich möglich.
- "Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon
die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Reglung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend
für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist."
- Kostümanfertigungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Kostümverleih Sommer.
- Bei Anfertigungen von Kostümen ist eine Anzahlung von 20% zu zahlen.
- Für Kostüme, die auf Wunsch des Kunden angefertigt werden, haftet der Kostümverleih Sommer nicht für irgendwelche Urheberrechte.
- Die Anfertigungen für bestimmte Personen können nur nach entsprechender Körpervermessung durchgeführt werden. Ansonsten haftet der Kostümverleih nicht für falsche
Maßangaben.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund.